§57A – Überprüfung

 

Mechanischer Meisterbetrieb

Seit Jänner 2014 haben wir unser Leistungsprogramm erweitert und ab sofort bekommen Sie alles aus einer Hand:

§57a-Überprüfungen bis 3500kg, Service, Achsvermessung, On-Board-Diagnose und vieles mehr!
JETZT AUCH FÜR ELEKTRO- UND HYBRIDFAHRZEUGE (ausgenommen Tesla)!

Mit 20. Mai 2018 sind neue Toleranzfristen für bestimmte Fahrzeugkategorien in Kraft getreten:
Für die Fahrzeugart “N1“, z.B. LKW, beginnt der Toleranzzeitraum dann drei Monate vor dem Prüfmonat, es gibt aber keine Überziehungsfrist.
Für die Fahrzeugart “M1“, z.B. PKW, liegt der Toleranzzeitraum wie bisher bei einem Monat vor und vier Monaten nach dem Prüfmonat.

Neu für alle ist, dass das Fahrzeug bei Feststellung eines schweren Mangels nur mehr zwei Monate ab Überprüfung
genutzt werden darf. Bei Gefahr in Verzug kann die Zulassung durch die Behörde umgehend aufgehoben werden.

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